25.05.2019, 11:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.05.2019, 11:09 von Onkel_Unbekannt.)
Hallo Michie!
Leider hast du da eine Fehlinformation "abgespeichert", denn das Urheberrecht sagt in § 64 UrhG "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." Also nix mit erlöschen...
Im Übrigen solltest du auf deiner Webseite mal ein Impressum einfügen, sowie eine Erklärung zum Datenschutz (DSGVO). Gerade wenn man dort etwas gewerblich vertreibt müssen solche Angaben aufgeführt sein. Ebenfalls muss die Umsatzsteuer-ID oder ein Hinweis auf ein Kleingewerbe vorhanden sein. Ich empfehle dir da mal ein wenig Auffrischung der aktuellen Gesetzeslage zu betreiben.
Gruß
Onkel_Unbekannt
Leider hast du da eine Fehlinformation "abgespeichert", denn das Urheberrecht sagt in § 64 UrhG "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." Also nix mit erlöschen...
Im Übrigen solltest du auf deiner Webseite mal ein Impressum einfügen, sowie eine Erklärung zum Datenschutz (DSGVO). Gerade wenn man dort etwas gewerblich vertreibt müssen solche Angaben aufgeführt sein. Ebenfalls muss die Umsatzsteuer-ID oder ein Hinweis auf ein Kleingewerbe vorhanden sein. Ich empfehle dir da mal ein wenig Auffrischung der aktuellen Gesetzeslage zu betreiben.
Gruß
Onkel_Unbekannt
... der Held vom Erdbeerfeld!